Fortbildung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/-in
Zielgruppe
Beschäftigte des Fachbereiches Finanzen und der Rechnungsprüfungsämter sowie andere Mitarbeiter/-innen, die zukünftig in diesen Fachbereichen tätig werden wollen.
Ihr Nutzen
Sie erfahren eine praxisnahe, moderne Fortbildung, die handlungsorientiert und projektorientiert gestaltet wird. Neben anwendungsbereiten Kenntnissen über das doppische Haushalts- und Rechnungswesen sollen sie die Befähigung erlangen, folgende Aufgaben einer Kommunalen Bilanzbuchhalterin/eines kommunalen Bilanzbuchhalters wahrzunehmen:
- Gewährleistung von Organisation und Funktion des kommunalen Finanz- und Rechnungswesens,
- Erstellen des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Berichterstattung aus der Finanz- und Verwaltungsbuchhaltung,
- Auswertung und Interpretation des Zahlenwerks für Planungs- und Kontrollentscheidungen.
Inhalt
Der Lehrplan umfasst 367 Unterrichtsstunden zuzüglich prüfungsvorbereitender Klausuren (insgesamt ca. 390 Unterrichtsstunden), die sich auf folgende Fachgebiete verteilen:
- Verwaltungsbetriebswirtschaft 22 UE
- Rechnungswesen, Jahresabschluss,
Jahresabschlussanalyse 124 UE
- Neues Kommunales Haushaltswesen 71 UE
- Finanzierung und Investition,
Wirtschaftlichkeitsrechnung 46 UE
- Kosten- und Leistungsrechnung 56 UE
- Controlling und Berichtswesen 36 UE
- Steuerrecht für Kommunen 12 UE
Prüfung
Nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges haben Sie die Möglichkeit, die Fortbildungsprüfung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/-in abzulegen. Die Prüfung wird vom Sächsischen Kommunalen Studieninstitut Dresden abgenommen.Wenn Sie diese Prüfung ablegen möchten, dann klären Sie bitte vor Lehrgangsbeginn, ob Sie zum Zeitpunkt der Prüfung auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. BItte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen zur Überprüfung ein, sondern nehmen Sie zuerst telefonisch oder per Mail Kontakt mit unserem Referent für Aus- und Fortbildung, Friedrich Armin Bethke unter der Nummer 0351/438 35 - 18 bzw. armin.bethke@sksd.de auf.
Modalität
Das SKSD erprobt zukünftig kompakte ganztätige Vermittlungsformate.
Bei Bedarf werden die Lehrgänge mit verschiedenen Ablaufmodellen (z. B. eine Woche pro Monat, Montag bis Mittwoch oder Freitag und Samstag), auch als Inhouse-Lehrgang für eine oder mehrere Verwaltungen möglich, angeboten.
Förderung
Das Lehrgangsentgelt sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, z. B. Kosten für Lehrmaterial oder Fahrtkosten, sind steuerlich absetzbar.