Zertifikatslehrgang Fachwirt/-in Bauverwaltung (SKSD)

Zielgruppe   

Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die Aufgaben in gehobener Funktion im Bereich der Bauverwaltung wahrnehmen bzw. planen wahrzunehmen.

Ihr Nutzen/Inhalt   

Der Lehrgang vermittelt eine qualifizierte rechtlich und kommunalorientierte Fortbildung, ausgerichtet auf die Spezifika des bautechnischen Bereiches. Die aktuellen Entwicklungen erfordern eine immer komplexere Sichtweise bei der Erfüllung der stetig in Umfang und Anspruch wachsenden Anforderungen. Neben den fachlichen Anforderungen muss den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer bürgernahen Verwaltung Rechnung getragen werden.


Die mit dem Lehrgang erworbenen umfassenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln die Befähigung zu einer fachgebietsübergreifenden, selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausführung der Arbeitsaufgaben in gehobener Funktion.

Der Zertifikatslehrgang umfasst 302 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in folgenden Fächern:

    -    Kommunalrecht
    -    Allgemeines Verwaltungsrecht / Verwaltungsprozessrecht
    -    Bürgerliches Recht
    -    Vergaberecht
    -    Öffentliches Baurecht
    -    Straßenrecht
    -    Wasserrecht
    -    Abfallrecht
    -    Naturschutzrecht
    -    Immissionsschutzrecht
    -    Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
    -    Bescheidtechnik im Fachbereich
    
Abschluss   

Der Fortbildungslehrgang zum/zur Fachwirt/-in Bauverwaltung (SKSD) wird durch das Erstellen einer Hausarbeit abgeschlossen. Diese orientiert sich thematisch an ausgewählten Inhalten der Fächer Öffentliches Baurecht, Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht und Immissionsrecht. Die Themen werden von den Teilnehmern selbstständig erarbeitet und mit den jeweiligen Dozenten nach Abstimmung und Freigabe durch das Studieninstitut am Ende des Lehrganges bearbeitet.

Die Teilnehmenden erhalten ein Teilnahmezertifikat mit dem die Qualifizierung zum/zur „Fachwirt/-in Bauverwaltung (SKSD)“ bescheinigt wird.

 
Literatur   

Die unterrichtsbegleitenden Sächsischen Lehrbriefe, die das SKSD in Zusammenarbeit mit dem Kommunal- und Schulverlag herausgibt, werden für die Lehrveranstaltungen und deren Vor- und Nachbereitung empfohlen:
    SL 2 - Bürgerliches Recht                     
    SL 5 - Kommunalrecht
    SL 6 - Kommunale Finanzwirtschaft
    SL 10 - Allgemeines Verwaltungsrecht
    SL 11 - Öffentliches Baurecht
    SL 16 - Bescheidtechnik
    SL 17 - Vergaberecht

Nähere Informationen zu den sächsischen Lehrbriefen finden Sie unter: https://www.ksv-medien.de/Programm/Reihen/Saechsische-Lehrbriefe/

Gesetzestexte (Einzelgesetze oder Gesetzessammlungen) sind zum Unterricht mitzubringen.

Die Kosten für Gesetzestexte und die Sächsischen Lehrbriefe sind nicht im Entgelt enthalten.

Zulassung   

Zur Fortbildung zugelassen werden Beschäftigte, die über einen verwaltungsrechtlichen Abschluss verfügen, unter anderem

    •  Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachangestellte/-r für Bürokommunikation

    •  Angestelltenprüfung I zum/zur Kommunalfachangestellten (SKSD)

    •  Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (Ausbildung im öffentlichen Dienst mit Teilnahme an der DbU)
 
    •  Laufbahnprüfung für eine nichttechnische Laufbahn (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene und Laufbahngruppe 2)

    •  Angestelltenprüfung II / Verwaltungsfachwirtprüfung

Beschäftigte mit vergleichbaren beruflichen Voraussetzungen und langjährige Berufspraktiker werden ebenfalls zugelassen.
Bitte prüfen Sie vor Lehrgangsbeginn, ob Sie die Zulassungsvorausetzungen erfüllen. Wir sind Ihnen dabei gern behilflich.

 

Termine