Bachelor und Master

Erwerb eines akademischen Abschlusses unter Anerkennung von Lehr-
gangsleistungen aus der Angestelltenprüfung II/Verwaltungsfachwirtprüfung
nach BBiG


Sie haben mit Ihrem Abschluss der Angestelltenprüfung II zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in
(Diplom SKSD) bzw. Verwaltungsfachwirtprüfung nach BBiG bereits einen bundesweit aner
kannten Fortbildungsabschluss erworben, der für Tätigkeiten in gehobener Funktion qualifiziert?
    
Sie möchten diese Qualifikation nun durch einen nationalen und internationalen akademischen
Abschluss ergänzen?

Wenn Sie diesen Weg beschreiten möchten, unterstützen wir Sie dabei gerne beratend.