Angestelltenlehrgänge II zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD)
Vorbereitungslehrgänge zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in nach BBiG
Zielgruppe
Diese Fortbildungslehrgänge richten sich an Beschäftigte von Verwaltungen, die Aufgaben in gehobener Funktion wahrnehmen bzw. wahrnehmen werden/wollen.
Ihr Nutzen
Die Teilnehmenden sollen durch diese bereichsübergreifende Aufstiegsfortbildung befähigt werden, Aufgaben in gehobener Funktion in den Landes- und Kommunalverwaltungen selbstständig, eigenverantwortlich und flexibel auszuführen.
Die Lehrgänge des SKSD bereiten die Teilnehmer/-innen auf die Angestelltenprüfung II - Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD) - und/oder die Verwaltungsfachwirtprüfung (Bachelor Professional) nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor.
Anpassung der Abschlussbezeichnung der Angestelltenprüfung II (AII) seit 2018
Das SKSD beobachtet seit vielen Jahren, dass die nach Absolvierung des Angestelltenlehrganges II bestehenden alternativen Prüfungsmöglichkeiten
- Angestelltenprüfung II (AII - im Sinne des Tarifrechts) –bisherige Bezeichnung Kommunalwirt/-in (Diplom SKSD)- und
- Verwaltungsfachwirtprüfung (nach BBiG)
zu vielen Fragen bezüglich der inhaltlichen Vergleichbarkeit, Anerkennung der Prüfungen und Unverständnis über die abweichenden Bezeichnungen führen.
Um Fortbildungsinteressenten auch in Sachsen die Einordnung der Abschlüsse zu erleichtern, hat die Verbandsversammlung des SKSD 2018 entschieden, durch die Umbenennung der Bezeichnung für die Angestelltenprüfung II in „Verwaltungsfachwirt (Diplom SKSD) / Verwaltungsfachwirtin (Diplom SKSD)“ klarere Strukturen zu schaffen, nach der Maßgabe, bei Abschlüssen, denen die gleichen Lehrinhalte/Vorbereitungslehrgang zugrunde liegen, sollte auch eine vergleichbare Bezeichnung erfolgen. Diese Regelung gilt für alle seit 2018 startenden Angestelltenprüfungen II.
Dies entspricht auch den Bemühungen auf Europa- bzw. Bundesebene zur Vereinheitlichung und Standardisierung von Abschlüssen mit dem Ziel, eine größere Transparenz zu schaffen.
Teilnehmende früherer Angestelltenprüfungen II haben die Möglichkeit, ihr Diplom über das erfolgreiche Ablegen der Angestelltenprüfung II auf die Abschlussbezeichnung Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD) umschreiben zu lassen.
Inhalt Der Lehrplan umfasst 850 Unterrichtsstunden in Präsenz zzgl. 388 Unterrichtsstunden Selbststudium in folgenden Fachgebieten:
- Methodenkompetenz
- Kommunikation und Kooperation
- Diversität und interkulturelle Kompetenz
- Politik, Staat und Verwaltung
- Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht
- Bürgerliches Recht
- Kommunalrecht
- Rechtssystematik- und Rechtsanwendung
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, Bescheidtechnik, Datenschutzrecht
- Sozialrecht
- Polizei- und Gewerberecht, Ordnungswidrigkeiten
- Öffentliches Baurecht
- Öffentliches Finanzwesen (Kommunale Finanzwirtschaft, Steuerrecht)
- Wirtschaftslehre (Volkswirtschaft, Betriebswirtschaftslehre)
- Einführung in das Vergaberecht
- Personalrecht
- Kompetenzen im Verwaltungsmanagement
- Personalmanagement
- Steuerungselemente des Verwaltungsmanagements (Digitalisierung)
Ein Hauptschwerpunkt des Unterrichts ist die intensive methodische Übung des vermittelten Lehrstoffes anhand von praktischen Fällen.
Ergänzend werden zur Unterstützung eines erfolgreichen Lehrgangsabschluss prüfungsvorbereitende Konsultationen angeboten.
Literatur
Für den Unterricht werden Gesetzestexte (u.a. „Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Sachsen - VSV -“) benötigt.
Als unterrichtsbegleitende Vor- und Nachbereitungsliteratur sowie Arbeitsmaterial während des Unterrichtes werden die Sächsischen Lehrbriefe empfohlen,
Nähere Informationen zu den Lehrbriefen finden Sie auf der Homepage des Kommunal- und Schul-Verlages https://www.ksv-medien.de/.
Die sächsischen Lehrbriefe sind nicht im Lehrgangsentgelt enthalten..
Die Kosten für die Gesetzestexte und die sächsischen Lehrbriefe sind nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.
Abschluss/Abschlüsse
Nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges haben Sie die Möglichkeit,
bei Nachweis der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen,
- die Angestelltenprüfung II zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD) und/oder
- die Verwaltungsfachwirtprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
abzulegen.
Für Informationen zu den Prüfungen, u. a. zu Anerkennung und Zulassungsvoraussetzungen für die Angestelltenprüfung II zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD), ist Ihr Ansprechpartner
Friedrich Armin Bethke, Tel. 0351 43835-20, E-Mail: armin.bethke@sksd.de.
Bitte informieren Sie sich selbständig zu den Zulassungsmodalitäten bei der Landesdirektion Sachsen. Die Kontaktdaten hierfür können Sie unter https://www.lds.sachsen/ausbildung entnehmen.
AII-Prüfung „Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD)“
Die Angestelltenprüfung II (im Sinne des Tarifrechts) ist eine bundesweit anerkannte Fortbildungsprüfung und das kommunale Gegenstück zur Verwaltungsfachwirtprüfung (nach BBiG).
Das Bestehen der Angestelltenprüfung II berechtigt dazu, die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD)“ zu führen.
Die Angestelltenprüfung II wird vor dem Prüfungsausschuss des Sächsischen Kommunalen Studieninstitutes Dresden nach der Prüfungsordnung des SKSD (POSKSD) in der jeweils gültigen Fassung abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfungsgebühr für die Angestelltenprüfung II ist nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.
Zulassung
Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung „Angestelltenprüfung II“ gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 2 POSKSD:
...
(2) Auf Antrag ist zur Angestelltenprüfung II zuzulassen, wer
1. a) die Abschlussprüfung
zur/zum Verwaltungsfachangestellten,
zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation,
zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, sofern die Ausbildung im öffentlichen Dienst einschließlich der
Dienstbegleitenden Unterweisung absolviert wurde, oder
b) die Angestelltenprüfung I oder
c) die Laufbahnprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst bzw. die Laufbahnprüfung für eine
nichttechnische Laufbahn (2. Einstiegsebene, Laufbahngruppe 1) erfolgreich abgelegt hat bzw.
d.) eine vergleichbare berufliche Vorbildung nachweist und
2. an fachtheoretischen Fortbildungsmaßnahmen (gemäß Rahmenlehrplan der Prüfungsbehörde) teilgenommen hat und
3. eine mindestens dreijährige Berufspraxis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, an der eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist, oder bei vergleichbaren Einrichtungen/Firmen nachweisen kann und dabei mindestens dem Berufsbild einer/eines Verwaltungsfachangestellten bzw. einer/eines Fachangestellten für Bürokommunikation oder einer Kauffrau/eines Kaufmanns für Büromanagement entsprechende Tätigkeiten ausgeübt hat.
Auf Antrag ist abweichend mit einer berufspraktischen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren zuzulassen, wer den Bildungsabschluss nach
Abs. 2 Nr. 1 a bis c mindestens mit der Note „gut“ bestanden hat.
4. Es wird auch zugelassen, wer die Zulassungsvoraussetzungen anderer Prüfungsbehörden für die Angestelltenprüfung II bzw. der zuständigen Stellen für die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in nach BBiG erfüllt.
(3) Von den Erfordernissen der Teilnahme an fachtheoretischen Fortbildungsmaßnahmen und dem Nachweis der Berufspraxis kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Prüfungsbewerberin durch Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass sie die für die Prüfungszulassung erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat.
Bitte prüfen Sie vor Lehrgangsbeginn, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nachweisen können. Wir sind Ihnen
bei der Zulassungsprüfung gern behilflich. Bitte senden Sie unaufgefordert keine für die ZUlassungsprüfung relevanten Unterlagen ein, sondern kontaktieren Sie uns hierzu zunächst telefonisch oder schriftlich. Falls benötigt, fordern wir Sie zur Einreichung etwaiger Nachweise direkt auf.