Angestelltenlehrgang I (A I) - Fortbildung zum/ zur Kommunalfachangestellten (SKSD)
Vorbereitungslehrgang zur externen Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) nach BBiG
Zielgruppe
Dieser Fortbildungslehrgang richtet sich an Beschäftigte, die Aufgaben in der Landes- und Kommunalverwaltung in mittlerer Funktion wahrnehmen werden bzw. wollen sowie an Absolventen des Kompaktlehrganges „Quereinsteiger/-innen in der öffentlichen Verwaltung, die aufbauend auf ihre Grundlagenqualifizierung die Angestelltenprüfung I zum/zur Kommunalfachangestellten nachholen möchten.
Ihr Nutzen
Es werden grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die dazu befähigen, Aufgaben in mittlerer Funktion rechtssicher und fundiert auszuführen.
Inhalte Der Lehrplan umfasst 565 Unterrichtsstunden in folgenden Fachgebieten:
- Einführung Recht/Methodik der Fallbearbeitung
- Staats- und Verfassungsrecht / Europarecht
- Bürgerliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Verwaltungshandeln in den Fachbereichen
Polizeirecht / Gewerberecht, Öffentliches Baurecht, Sozialrecht
- Kommunalrecht
- Personalwesen
- Öffentliche Finanzwirtschaft (Kommunales/Staatliches Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen/
Abgaben- und Kostenrecht/Grundlagen der Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung
- Verwaltungsmanagement
Verwaltungsorganisation/Bürgerorientierte Verwaltung
- vertiefte Übungen zur fachübergreifenden handlungsorientierten Fallbearbeitung
- Simulation der praktischen/mündlichen Prüfung
Ergänzend werden zur Unterstützung eines erfolgreichen Lehrgangsabschlusses prüfungsvorbereitende Konsultationen angeboten.
Literatur
Für den Unterricht werden Gesetzestexte („Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Sachsen - VSV -“) benötigt.
Als unterrichtsbegleitende Vor- und Nachbereitungsliteratur sowie Arbeitsmaterial während des Unterrichtes werden die Sächsischen Lehrbriefe empfohlen. SL 10 - Al
Nähere Informationen zu den Lehrbriefen finden Sie auf der Homepage des Kommunal- und Schul-Verlages https://www.ksv-medien.de/.
Die sächsischen Lehrbriefe sind nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.
Abschluss
Nach Absolvierung des Lehrganges besteht die Möglichkeit,
- die Angestelltenprüfung I zum/zur Kommunalfachangestellten (SKSD)
und/oder
- die Verwaltungsfachangestelltenprüfung abzulegen.
Der Abschluss der/des „Kommunalfachangestellten (SKSD)“ ist bundesweit anerkannt und stellt auf der Fortbildungsebene das Gegenstück zum Abschluss im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/-r“ dar.
Für Informationen zu den Prüfungen, u. a. Anerkennung und Zulassung, ist Ihre Ansprechperson:
Friedrich Armin Bethke, Tel. 0351 43835-20, E-Mail: armin.bethke@sksd.de.
Angestelltenprüfung I
Zulassungsvoraussetzung für die Angestelltenprüfung I zum/zur Kommunalfachangestellten (SKSD) ist laut der Prüfungsordnung des SKSD (POSKSD) die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss des Sächsischen Kommunalen Studieninstitutes Dresden abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Die Gebühr für die Angestelltenprüfung I ist nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.
Verwaltungsfachangestelltenprüfung
Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/-r“ wird durch die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz abgenommen. Bitte informieren Sie sich selbständig zu den Zulassungsmodalitäten bei der Landesdirektion Sachsen. Die Kontaktdaten hierfür können Sie unter https://www.lds.sachsen/ausbildung entnehmen.
Aufbau- und Zusatzqualifikationen
Es besteht die Möglichkeit, unter Anknüpfung an das im Rahmen des Lehrganges erworbene umfassende Wissen, sich über bereichsübergreifende Aufstiegsfortbildungen, Angestellenlehrgang II/Verwaltungsfachwirtprüfung, und über Fachqualifizierungen/Zertifikatslehrgänge weiter fortzubilden/zu spezialisieren.
Modalität
Der Lehrgang wird berufsbegleitend freitags ab 15:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr und samstags von 08:15 Uhr bis ca. 16:00 Uhr durchgeführt. In regelmäßigen Abständen sind unterrichtsfreie Wochenenden vorgesehen. In den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
Bei Bedarf werden die Lehrgänge mit verschiedenen Ablaufmodellen, auch als Inhouse-Lehrgänge für eine oder als Vor-Ort-Lehrgang für mehrere Verwaltungen möglich, angeboten.
Förderung
Das Lehrgangsentgelt sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, z. B. Kosten für Lehrmaterial oder Fahrtkosten, sind steuerlich absetzbar.
Bedarf/Wünsche
Welchen Bedarf haben Sie für das Jahr 2026?
Sagen Sie uns Ihre Vorstellungen und Wünsche möglichst bis zum 30. Juni 2025, damit wir diese in unserem Programm für das Jahr 2026 und die Folgejahre verwirklichen können.
Ihre Ansprechpartnerin
Sandra Goltsch, Telefon 0351 43835-20
E-Mail: Sandra.Goltsch@sksd.de